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| 1.6 | Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben |
| 1.6.2 |
Insolvenzschutz
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Anonym 2006 |
| Der AG trifft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Vorkehrungen, um das Wertguthaben einschließlich des darin enthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeitrages gegen das Risiko der Insolvenz des Arbeitgebers vollständig abzusichern. Der Arbeitgeber kann die Vorkehrungen vor der bestimmungsgemäßen Auflösung des Wertguthabens beendigen, auflösen oder kündigen, sofern die Vorkehrungen durch einen mindestens gleichwertigen Insolvenzschutz abgelöst werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2529 |
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