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| 1.6 | Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben |
| 1.6.2 |
Insolvenzschutz
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2011 |
| Als Maßnahmen für die Insolvenzsicherung der Ansprüche aus dem Langzeitkonto und der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ist folgendes Modell vorgesehen: Die [Firma] bildet für den Gegenwert der Ansprüche aus dem Langzeitkonto einschließlich der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ein Sondervermögen, welches sie bei einer Depotbank anlegt. Die Ansprüche aus dem Depotvertrag werden an die Mitarbeiter, die am Langzeitkonto teilnehmen, verpfändet (siehe Anlagen 1 "Verpfändungsvereinbarung" und 2 "Besitzmittlungsverhältnis"). Im Falle einer Insolvenz der [Firma] haben die Mitarbeiter aufgrund der Verpfändung einen direkten Auszahlungsanspruch gegen die Depotbank. Für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Ansprüche sorgt der Insolvenzverwalter. Um die im Falle der Insolvenz anfallenden Abwicklungskosten abzudecken, wird das Sondervermögen überdotiert. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2584 |
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