Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

1.6 Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben
1.6.2 Insolvenzschutz

Es gibt hierzu 15 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2013
Durchführung der Auszahlung von Wertguthaben
Die Auszahlung der Wertguthaben erfolgt grundsätzlich durch das Unternehmen.
Das Unternehmen meldet dem Unternehmenstreuhänder bzw. dem von diesem beauftragten Administrator die erfolgte Auszahlung des jeweiligen Arbeitszeitguthabens sowie den diesbezüglichen Mitarbeiterantrag auf Auszahlung des Langzeitguthabens und legt die gemäß der entsprechenden Treuhandvereinbarung notwendigen Unterlagen vor.
Nachdem der Unternehmenstreuhänder bzw. der von diesem beauftragten Administrator, die in Ziffer II. aufgeführten Unterlagen - in ihrer jeweils gültigen Fassung - erhalten hat, prüft er den Antrag auf der Grundlage der vom Unternehmen vorgelegten Unterlagen und unterstellt hierbei die inhaltliche Richtigkeit der gemeldeten Daten bzw. vorgelegten Unterlagen. Soweit die Prüfung nichts Gegenteiliges ergibt, veranlasst der Unternehmenstreuhänder bzw. der von diesem beauftragten Administrator die entsprechende Auszahlung des Guthabens über die Bank unmittelbar an das Unternehmen, soweit die Treuhandkonten eine entsprechende Deckung aufweisen.
Für den Fall, dass eine vollständige Entnahme des Wertguthabens zu erfolgen hat, ist für die Berechnung der Höhe des Wertguthabens das auf den Mitarbeiter entfallende anteilige Vermögen im Zeitpunkt der tatsächlichen Entnahme maßgebend.
Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens sind die Ansprüche des Mitarbeiters auf Auszahlung des Wertguthabens fällig und erfüllbar, weitere Aufstockungen des Wertguthabens durch Einbringungen des Mitarbeiters sind nicht mehr möglich. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens sowie die Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens mangels Masse begründen ebenfalls die Fälligkeit und Erfüllbarkeit der Ansprüche auf Auszahlung des jeweiligen Guthabens gegen das Unternehmen. Die Auszahlung erfolgt durch den Unternehmenstreuhänder aus dem Treuhandvermögen unmittelbar an den Mitarbeiter.
Liegen dem Unternehmen bzw. dem Unternehmenstreuhänder bzw. dem von diesem beauftragten Administrator im Monat der Auszahlung des Wertguthabens die notwendigen Lohnunterlagen nicht vor, wird das jeweilige Guthaben auf der Basis der Lohnsteuerklasse VI ausgezahlt bzw. einer gegebenenfalls geltenden entsprechenden Lohnsteuerklasse. Zuviel geleistete Sozialversicherungsbeiträge können vom Mitarbeiter von der Sozialversicherung gemäß § 26 Il SGB IV in der jeweils aktuellen Fassung zurückverlangt werden.
Insolvenzschutz
In Erfüllung der tarifvertraglichen Informationsverpflichtung des § 8 Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie vom 16. April 2008 und in Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung (§ 7e SGB IV) sind Vorkehrungen zur Sicherstellung der Wertguthaben einschließlich des auf sie entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens gemäß § 7 V dieser Gesamtbetriebsvereinbarung zu treffen. Hierfür wird die Durchführung einer doppelseitigen Treuhand unter Beteiligung des Unternehmens, eines Unternehmenstreuhänders und eines Administrators vereinbart.
HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2727
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