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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

1.6 Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben
1.6.3 Störfälle

Es gibt hierzu 20 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2003
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei Übernahme in den Kreis der [...] Führungskräfte oder in Fällen, in denen ein Guthaben aus betrieblichen Gründen bis zum Zeitpunkt eines geplanten Austrittes für eine Freistellung nicht verwandt werden konnte, aber auch in Fällen finanzieller Not oder Bedürftigkeit (Notfall) besteht die Möglichkeit der Auszahlung in einem Einmalbetrag. Über das Vorliegen eines Notfalls entscheidet [die Firma] im Einzelfall in entsprechender Anwendung der Grundsätze des § 5 Abs. 1 Ziffer 3 b) KStG. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und in Fällen, in denen ein Guthaben aus betrieblichen Gründen bis zum Zeitpunkt eines geplanten Austritts für eine Freistellung nicht verwandt werden konnte, wird das Guthaben grundsätzlich am Ende des letzten Beschäftigungsmonats ausgezahlt. Bei Übernahme in den Kreis der [...] Führungskräfte und in Notfällen erfolgt die Auszahlung am Ultimo des nächsten Monats, der der Entscheidung [...] folgt. In Fällen der Auszahlung wird das Guthaben zu den genannten Fälligkeiten nach den dann geltenden steuerlichen Vorschriften versteuert und nach dem in § 23 b Abs. 2 SGB IV niedergelegten besonderen Verfahren für die Berechnung und Zuordnung der Sozialversicherungsbeiträge sowie für das Meldewesen verbeitragt.
HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2054
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