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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

1.6 Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben
1.6.3 Störfälle

Es gibt hierzu 20 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Elektro 2015
Erkrankung und Langzeiterkrankung
Für Erkrankungen gelten die allgemeinen Regelungen, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist.
Eine etwaige Erkrankung des Mitarbeiters während der Freistellung führt nicht zu einer Verlängerung der Passivphase. Im Freistellungszeitraum erhält der Mitarbeiter in einem solchen Fall deshalb die Zahlungen aufgrund der Teilzeitvereinbarung und keine Entgeltfortzahlung, Krankengeld oder einen Zuschuss zum Krankengeld.
Für Zeiten, in denen der Beschäftigte während der Aktivphase keinen Anspruch auf Entgelt- oder Entgeltersatzleistung durch den Arbeitgeber hat, ist wie folgt zu unterscheiden:
- Das Arbeitsverhältnis wird nach der Gesamtlaufzeit voraussichtlich nicht fortgeführt (z. B. Rentenbeginn):
Die Gesamtlaufzeit der Vereinbarung bleibt unverändert.
Zeiten ohne Anspruch auf Entgelt- oder Entgeltersatzleistung durch den Arbeitgeber werden dadurch berücksichtigt, dass eine Verlängerung der Ansparphase bei gleichzeitiger Verkürzung der Freistellungsphase stattfindet (analog Altersteilzeit).
- Das Arbeitsverhältnis dauert nach der Gesamtlaufzeit voraussichtlich an (Regelfall).
Soweit in die Aktivphase Zeiten fallen, für die der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt- oder Entgeltersatzleistung durch den Arbeitgeber hat, erfolgt, unter Berücksichtigung der beidseitigen Interessen, eine adäquate Vertragsanpassung; ist eine solche nicht einvernehmlich zu erzielen und sind dem Arbeitgeber eine das angesparte Wertguthaben erheblich überschreitende Aufwendungen entstanden, so schließt sich im Nachgang der Gesamtlaufzeit eine weitere Einbehaltsphase an. Die Dauer der Einbehaltsphase richtet sich nach der Dauer derjenigen Zeiten in der Ansparphase, in der aufgrund mangelnder Entgelt- oder Entgeltersatzleistung tatsächlich keine Ansparungen stattgefunden haben. Die Ausgestaltung der Einbehaltsphase folgt den Regeln der Aktivphase. Es wird nicht mehr einbehalten als [...] Aufwendungen entstanden sind.
HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2888
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