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Alle Rechte vorbehalten
| 1.6 | Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben |
| 1.6.3 |
Störfälle
Es gibt hierzu 20 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2018 |
| Bei einem Stellenwechsel innerhalb oder außerhalb des Fachbereichs endet die Ansparphase automatisch zum Monatsende des Stellenwechsels. Im Falle der Beendigung des Arbeits-/Dienstverhältnisses endet die Ansparphase mit Ablauf der Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung, mit Ausspruch der außerordentlichen Kündigung oder mit der Vereinbarung des Auflösungsvertrags bzw. mit der Entscheidung über die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder Versetzung zu einem anderen Dienstherrn. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2913 |
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