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| 1.6 | Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben |
| 1.6.3 |
Störfälle
Es gibt hierzu 20 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2017 |
| Auszahlung des Arbeitsentgeltguthabens bei Tod der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters Im Falle des Todes der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters wird das zum Todeszeitpunkt bestehende Arbeitsentgeltguthaben unter Einbehalt der gesetzlichen Abzüge an die Erben ausgezahlt. Verzinsung und Überschussbeteiligung richten sich nach den in Ziffer 9.3.1 genannten Grundsätzen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2921 |
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