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| 1.6 | Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben |
| 1.6.3 |
Störfälle
Es gibt hierzu 20 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2019 |
| Durchführung der Auszahlung von Wertguthaben Auszahlung von Weitguthaben vor Eintritt des Sicherungsfalles (Insolvenz des Arbeitgebers) Vor Eintritt des - gemäß dem mit dem Treuhänder geschlossenen Treuhandvertrag näher definierten - Sicherungsfalles erfolgt die Auszahlung von Wertguthaben an die Mitarbeiter durch den Arbeitgeber. Der Treuhänder erstattet dem Arbeitgeber als Treugeber gegen entsprechenden Nachweis diejenigen Leistungen, die dieser aufgrund der jeweils bestehenden kollektiv- bzw. individualrechtlichen Regelungen über die Führung von Langzeitkonten an die Mitarbeiter erbracht hat, soweit die Treuhandkonten eine entsprechende Deckung aufweisen. Bei der vollständigen Auszahlung des Guthabens im Störfall ist für die Berechnung der Höhe des Guthabens der Kontostand maßgebend, wie er zum Monatsletzten des Monats bestanden hat, welcher der Auszahlung durch den Arbeitgeber vorangeht. Auszahlung von Wertguthaben nach Eintritt des Sicherungsfalles (Insolvenz des Arbeitgebers) Nach Eintritt des Sicherungsfalles erfolgt die Auszahlung von Wertguthaben durch den Treuhänder unmittelbar an die Mitarbeiter, soweit das vorhandene Treuhandvermögen zur Erfüllung der Ansprüche der Mitarbeiter ausreicht. Liegen dem Treuhänder im Monat der Auszahlung des Wertguthabens die notwendigen Lohnunterlagen nicht vor, wird das jeweilige Guthaben auf der Basis der Lohnsteuerklasse VI ausgezahlt. Einzelheiten ergeben sich aus dem zwischen Arbeitgeber und Treuhänder geschlossen Treuhandvertrag. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2933 |
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