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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

1.6 Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben
1.6.3 Störfälle

Es gibt hierzu 20 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 1999
Regelungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schriftlich die finanzielle Abgeltung des Zeitguthabens zu verlangen.
Ein wichtiger Grund liegt vor
- beim Ausscheiden des/der Mitarbeiters/in (z. B. durch Kündigung, Aufhebungsvertrag, Ausscheiden mit Wiedereinstellungszusage etc.)
- bei absehbaren längeren Ruhenszeiten des Arbeitsverhältnisses (z. B. durch Erziehungsurlaub, Wehr-/Zivildienst etc.)
Der Abgeltungsanspruch entsteht in den vorgenannten Fällen in dem Zeitpunkt, in dem der Beendigungs- bzw. Ruhenstatbestand eintritt.
Bei Tod des/der Werksangehörigen wandelt sich das individuelle Zeitguthaben in einen vererblichen finanziellen Abgeltungsanspruch.
Für den Abgeltungsanspruch sind die aktuellen Tarifentgelte zu Grunde zu legen.
HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2340
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