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Alle Rechte vorbehalten
| 1.6 | Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben |
| 1.6.3 |
Störfälle
Es gibt hierzu 20 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 1999 |
| Regelungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schriftlich die finanzielle Abgeltung des Zeitguthabens zu verlangen. Ein wichtiger Grund liegt vor - beim Ausscheiden des/der Mitarbeiters/in (z. B. durch Kündigung, Aufhebungsvertrag, Ausscheiden mit Wiedereinstellungszusage etc.) - bei absehbaren längeren Ruhenszeiten des Arbeitsverhältnisses (z. B. durch Erziehungsurlaub, Wehr-/Zivildienst etc.) Der Abgeltungsanspruch entsteht in den vorgenannten Fällen in dem Zeitpunkt, in dem der Beendigungs- bzw. Ruhenstatbestand eintritt. Bei Tod des/der Werksangehörigen wandelt sich das individuelle Zeitguthaben in einen vererblichen finanziellen Abgeltungsanspruch. Für den Abgeltungsanspruch sind die aktuellen Tarifentgelte zu Grunde zu legen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2340 |
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