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| 1.6 | Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben |
| 1.6.3 |
Störfälle
Es gibt hierzu 20 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2003 |
| Zeit-Wertguthaben werden entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen in bezahlte Freistellungszeiträume umgerechnet. Das Unternehmen leistet für den Zeitraum der Freistellung die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung unter Beachtung der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen sowie die Personalnebenkosten.Soweit eine bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung aus betrieblichen oder krankheitsbedingten Gründen wegen des Erreichens einer Altersgrenze, zu der eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann, wegen der Beendigung der Beschäftigung auf Grund verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen des Todes des/der Beschäftigten nicht möglich ist, werden die Zeit-Werte in einen Anspruch oder eine unverfallbare Anwartschaft auf Beteiligungsrente auf Grundlage der Versorgungsordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung umgerechnet. Die hieraus resultierenden betrieblichen Versorgungsleistungen werden bei Eintritt des maßgeblichen Versorgungsfalles in Form einer monatlichen Rentenleistung erbracht. Gesetzliche Abgaben gehen zu Lasten des/der Beschäftigten. Die Feststellung, dass eine bezahlte Freistellung nicht erfolgen kann, ist einvernehmlich zwischen dem Unternehmen, dem/der Beschäftigen und dem Betriebsrat Im jeweiligen Einzelfall zu treffen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030400 /114 |
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