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| 1.6 | Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben |
| 1.6.3 |
Störfälle
Es gibt hierzu 20 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2013 |
| Störfälle Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder in Fällen, in denen ein Guthaben aus betrieblichen Gründen bis zum Zeitpunkt des geplanten Austritts für eine Freistellung nicht verwendet werden konnte, wird ein noch bestehendes Wertguthaben in einem Einmalbetrag nach dem im Administrationshandbuch definierten Verfahren ausgezahlt. Der Zeitpunkt der Auszahlung des Wertguthabens im Störfall bestimmt sich in Abhängigkeit vom systemseitig bedingten monatlichen Abrechnungsschluss der Entgeltabrechnung und den vorgegebenen Anlageläufen. Die Auszahlung des jeweiligen Wertguthabens im Störfall kann daher bis zum Ende des dritten Monats, nachdem die Störfallmeldung im Rahmen der Entgeltabrechnung an den Administrator Übermittelt wurde, erfolgen. Bei Auszahlung der Wertguthaben an den Mitarbeiter wird das Unternehmen den in diesem Zeitpunkt jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechend Lohnsteuer und Beiträge zur Gesamtsozialversicherung (Abzüge) einbehalten und abführen. Im Ablebensfall des Mitarbeiters wird 100 % des auf den Mitarbeiter entfaltenden anteiligen Wertguthabens unter Abzug der jeweiligen Steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften an den oder die Erben gegen Vortage des Erbscheins ausgezahlt. Mehrere Erben gelten als Gesamtgläubiger. Die Verpflichtung zur Auszahlung des Guthabens wird durch die Leistung an einen der Erben erfüllt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2727 |
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