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| 1.7 | Übertragbarkeit von Zeitguthaben (Portabilität) |
| 1.7.1 |
Wechsel des Arbeitgebers
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2002 |
| Wenn das Belegschaftsmitglied ohne Wiedereinstellzusage zu einer anderen Gesellschaft des [Konzerns] wechselt, bei der ein vergleichbares Modell eines Zeit-Wertpapiers besteht, wird ein [...] Zeit-Wertguthaben mit Zustimmung der entsprechenden Konzerngesellschaft auf diese übertragen. Die weitere Zusage und die Inanspruchnahme des Zeit-Wertguthabens erfolgen nach den bei der entsprechenden Gesellschaft geltenden Bestimmungen. Wechselt das Belegschaftsmitglied vorübergehend mit Wiedereinstellzusage [...] zu einer Gesellschaft des [Konzerns] im Sinne von Ziffer 6 Abs. 1, wird das [...] bestehende Zeit-Wertguthaben [...] weitergeführt. Ein eventuell bei der Konzerngesellschaft entstandenes Zeit-Wertguthaben wird nach Wiedereinstellung von der Konzerngesellschaft auf [die Firma] übertragen. Nimmt das Belegschaftsmitglied die Wiedereinstellzusage endgültig nicht an, gilt Ziffer 6 Abs. 1. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050101 /392 |
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