http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.2 | Personalentwicklung |
| 1.2.3 |
Auswahlkriterien und Leistungsbeurteilungen
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 |
| Bei schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern soll die Dienststelle von besonderen, von ihr selbst aufgestellten Einstellungsvoraussetzungen absehen, wenn erkennbar ist, dass der schwerbehinderte Mensch diese Anforderungen allein wegen der Behinderung nicht erfüllt. In diesen Fällen ist schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern grundsätzlich Gelegenheit zu einem Vorstellungsgespräch zu geben. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Bewerbung schon aufgrund der schriftlichen Unterlagen offensichtlich nicht in Betracht kommt; diese Entscheidung ist mit der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010301 /17 |
| Textauszug 1 von 9 | nächster » |