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| 1.2 | Personalentwicklung |
| 1.2.3 |
Auswahlkriterien und Leistungsbeurteilungen
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1993 |
| Zu Leistung, Eignung und Befähigung (gem. Art. 33 Abs. 2 GG) sind auch die durch Berufserfahrung und Lebenserfahrungen gewonnenen besonderen Fähigkeiten zu zählen. Des Weiteren entstehen aus der Bewältigung von Problemen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Fähigkeiten bezüglich der eigenen Arbeitsorganisation, der Zeitstrukturierung sowie bez. des Umgangs mit Beschäftigten, die Familienaufgaben haben. Diese Fähigkeiten gelten als Eignungsmerkmale und sind infolgedessen bei der Besetzung von Stellen in die Auswahlentscheidungen mit einzubeziehen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010303 /9 |
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