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| 1.2 | Personalentwicklung |
| 1.2.5 |
Arbeitsbedingungen
Es gibt hierzu 17 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 0 |
| Behinderte und ältere Arbeitnehmer Behinderten und älteren ArbeitnehmerInnen sind auf eigenes jederzeit zulässiges Verlangen gesonderte, bezahlte Pausen und spezielle Arbeitszeitregelungen zu gewähren. Hierbei sind die Arbeitnehmervertreter hinzuziehen. Dieser Anspruch kann geltend gemacht werden - ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent - ab einem Alter von 50 Jahren - ab einem Alter von 40 Jahren und einer Behinderung ab 30 Prozent. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060300 /14 |
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