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| 1.3 | Weiterbildung |
| 1.3.1 |
Zugang zur Weiterbildung und Zielgruppen für Weiterbildung
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 |
| Teilzeitbeschäftigte haben den gleichen Anspruch auf Teilnahme an Förderungs- und Weiterbildungsmaßnahmen einschließlich Bildungsurlaub wie Vollzeitbeschäftigte. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden als Arbeitszeiten die tatsächlich geleisteten Zeiten berücksichtigt. Obergrenze sind jedoch die in der Dienstvereinbarung über variable Arbeitszeiten festgelegten Höchstarbeitszeiten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030300 /43 |
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