Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Managing Diversity

1.3 Weiterbildung
1.3.1 Zugang zur Weiterbildung und Zielgruppen für Weiterbildung

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002
Teilzeitbeschäftigte haben den gleichen Anspruch auf Teilnahme an Förderungs- und Weiterbildungsmaßnahmen einschließlich Bildungsurlaub wie Vollzeitbeschäftigte. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden als Arbeitszeiten die tatsächlich geleisteten Zeiten berücksichtigt. Obergrenze sind jedoch die in der Dienstvereinbarung über variable Arbeitszeiten festgelegten Höchstarbeitszeiten.
HBS-Datenbank-Nr: 030300 /43
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