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| 1.4 | Ausbildung |
| 1.4.4 |
Ausbildungsbegleitende Unterstützungsmaßnahmen
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2006 |
| Wird die Ausbildung durch Krankheit, Arbeitsunfall oder Schwangerschaft für mehr als sechs Monate unterbrochen und kann dadurch während der vereinbarten Ausbildungszeit das Ausbildungsziel nicht erreicht werden, verlängert sich auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungszeit entsprechend, wenn die Industrie- und Handelskammer bzw. die Berufsakademie der Verlängerung zustimmt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010304 /11 |
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