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| 1.1 | Ziele der BV in der Präambel |
| 1.1.1 |
Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 1999 |
| Der Arbeitgeber verpflichtet sich, in seiner Werbung sowie als Werbeträger keine Bilder oder Texte zu publizieren, die Frauen und Männer in ihrer Würde verletzend darstellen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /8 |
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