Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

1.2 Was ist sexuelle Belästigung?
1.2.6 Sexuelle Belästigung ist verboten/nicht erlaubt/nicht geduldet/nicht toleriert

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1995
Sexuelle Belästigung, Diskriminierung am Arbeitsplatz wird nicht toleriert. Die DV/BV soll durch ihre Maßnahmen und Sanktionen sexuelle Übergriffe und Belästigungen verhindern und regelt das Verfahren bei Verstößen.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /25
Textauszug 4 von 4 « vorheriger


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen