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Alle Rechte vorbehalten
| 1.3 | Ziele und Grundsätze |
| 1.3.1 |
Beschäftigte und ihre Persönlichkeitsrechte achten und respektieren
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 |
| Arbeits- und Leistungsbedingungen sind so zu gestalten, dass das Grundrecht auf Menschenwürde sowie das Grundrecht auf Entfaltung der Persönlichkeit gesichert wird. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /52 |
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