Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

1.3 Ziele und Grundsätze
1.3.6 Konflikte konstruktiv bewältigen

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002
Die Unternehmensleitung sieht es als ihre Pflicht an, die Beschäftigten vor sexueller Belästigung und Diskriminierung zu schützen und bei der Bewältigung von Konfliktfällen konstruktiv zu unterstützen.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /52
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