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| 1.5 | Auswirkung auf Betroffene |
| 1.5.1 |
Verletzung der Menschenwürde
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2004 |
| Die Unternehmensleitung ist sich darüber einig, dass sexuelle Belästigung und Diskriminierung eine erhebliche Beeinträchtigung der Betroffenen darstellen und sie gelten als Verstoß gegen die Menschenwürde sowie eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /112 |
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