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Alle Rechte vorbehalten
| 1.5 | Auswirkung auf Betroffene |
| 1.5.2 |
Verletzung der Persönlichkeitsrechte
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 |
| Sexuelle Belästigung ist eine entscheidende Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, die vom Arbeitgeber nicht geduldet und entsprechend geahndet wird. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /109 |
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