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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.1 Begriffsbestimmung
2.1.1 Unerwünschtes Verhalten

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2010
Entscheidend ist, dass es sich um ein einseitiges und unerwünschtes Verhalten handelt. Was als sexuelle Belästigung empfunden wird, ist durch das eigene Empfinden der Betroffenen bestimmt.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /105
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