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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.1 Begriffsbestimmung
2.1.1 Unerwünschtes Verhalten

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010
Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein Verhalten aufgrund allgemeingültiger gesellschaftlicher Normen als unerwünscht unterstellt werden kann oder von den betroffenen Personen abgelehnt wird.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /109
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