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| 2.1 | Begriffsbestimmung |
| 2.1.2 |
Verletzte Würde, Erniedrigung
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2011 |
| Zur Verletzung der Würde des Einzelnen gehören insbesondere das bewusste, gezielte und fahrlässige Herabwürdigungen bis zum/zur sexuellen Belästigung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /129 |
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