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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.1 Begriffsbestimmung
2.1.5 Vorgesetzte/Karriere

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002
Als besonders schwerwiegend wird die Belästigung angesehen, wenn sie von Vorgesetzten ausgeübt wird oder mit Hinweisen auf eine mögliche Verknüpfung zwischen der Erfüllung von sexuellen Forderungen und dem beruflichen Fortkommen oder der Benachteiligung im Beschäftigungsverhältnis verbunden wird.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /52
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