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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.1 Begriffsbestimmung
2.1.5 Vorgesetzte/Karriere

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 0
Als besonders schwerwiegend ist eine sexuelle Belästigung einzustufen, wenn sie sich gegen Nachgeordnete richtet und/oder mit dem Hinweis auf mögliche Konsequenzen für den beruflichen Werdegang verbunden ist.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /154
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