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| 2.1 | Begriffsbestimmung |
| 2.1.5 |
Vorgesetzte/Karriere
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 0 |
| Als besonders schwerwiegend ist eine sexuelle Belästigung einzustufen, wenn sie sich gegen Nachgeordnete richtet und/oder mit dem Hinweis auf mögliche Konsequenzen für den beruflichen Werdegang verbunden ist. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /154 |
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