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| 2.2 | Verpflichtung der Führungsebene |
| 2.2.1 |
Fürsorgepflicht und Schutz der Beschäftigten
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 1999 |
| Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgeverpflichtung gehalten, die Beschäftigten vor Beeinträchtigungen der körperlichen und psychischen Unversehrtheit zu schützen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /8 |
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