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| 2.2 | Verpflichtung der Führungsebene |
| 2.2.1 |
Fürsorgepflicht und Schutz der Beschäftigten
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 |
| Die Verwaltung macht mit dieser DV deutlich, dass sie als Arbeitgeber die Verantwortung trägt, Betroffene vor Benachteiligungen aufgrund des Vorgehens gegen die Belästigung zu schützen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /131 |
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