Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.2 Verpflichtung der Führungsebene
2.2.1 Fürsorgepflicht und Schutz der Beschäftigten

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010
Die Verwaltung macht mit dieser DV deutlich, dass sie als Arbeitgeber die Verantwortung trägt, Betroffene vor Benachteiligungen aufgrund des Vorgehens gegen die Belästigung zu schützen.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /131
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