Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.2 Verpflichtung der Führungsebene
2.2.2 Gegen Verletzung der betrieblichen Vereinbarung eintreten

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010
Diese DV in Fällen von sexueller Belästigung dient dazu, dem Verbot der sexuellen Belästigung Nachdruck zu verleihen, zukünftige Belästigungen zu verhindern und allen Beschäftigten vor Augen zu führen, dass die Dienststelle solche Verhaltensweisen auf keinen Fall toleriert.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /131
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