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| 2.2 | Verpflichtung der Führungsebene |
| 2.2.2 |
Gegen Verletzung der betrieblichen Vereinbarung eintreten
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 |
| Diese DV in Fällen von sexueller Belästigung dient dazu, dem Verbot der sexuellen Belästigung Nachdruck zu verleihen, zukünftige Belästigungen zu verhindern und allen Beschäftigten vor Augen zu führen, dass die Dienststelle solche Verhaltensweisen auf keinen Fall toleriert. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /131 |
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