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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.2 Verpflichtung der Führungsebene
2.2.2 Gegen Verletzung der betrieblichen Vereinbarung eintreten

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, in Abstimmung mit den Betroffenen gegen Personen vorzugehen, die gegen diese DV verstoßen.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /59
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