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Alle Rechte vorbehalten
| 2.2 | Verpflichtung der Führungsebene |
| 2.2.2 |
Gegen Verletzung der betrieblichen Vereinbarung eintreten
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 |
| Betroffenen dürfen durch die Wahrnehmung ihrer Rechte im Sinne dieser DV keine Nachteile entstehen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /156 |
| Textauszug 3 von 3 | « vorheriger |