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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.2 Verpflichtung der Führungsebene
2.2.3 Verpflichtung, partnerschaftliches und faires Verhalten zu fördern

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2005
Die Geschäftsführung hat durch ihr Verhalten zu einem Betriebsklima beizutragen, das von partnerschaftlichem Umgang geprägt ist und in dem persönliche Integrität und die Würde aller Beschäftigten respektiert wird.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /117
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