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| 2.2 | Verpflichtung der Führungsebene |
| 2.2.3 |
Verpflichtung, partnerschaftliches und faires Verhalten zu fördern
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2005 |
| Die Geschäftsführung hat durch ihr Verhalten zu einem Betriebsklima beizutragen, das von partnerschaftlichem Umgang geprägt ist und in dem persönliche Integrität und die Würde aller Beschäftigten respektiert wird. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /117 |
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