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| 2.2 | Verpflichtung der Führungsebene |
| 2.2.3 |
Verpflichtung, partnerschaftliches und faires Verhalten zu fördern
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2011 |
| Das Unternehmen verpflichtet sich, sexuelle Belästigung und Diskriminierung sowie anderweitige benachteiligende Handlungen zu ahnden und zu unterbinden sowie Maßnahmen zum Erhalt eines partnerschaftlichen Klimas zu fördern. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /129 |
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