Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.2 Verpflichtung der Führungsebene
2.2.4 Verpflichtung zur Prävention

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bereits vorbeugend geeignete Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung und andere diskriminierende Handlungen am Arbeitsplatz zu ergreifen und die Ursache zu beseitigen.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /52
Textauszug 1 von 2 nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen