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| 2.2 | Verpflichtung der Führungsebene |
| 2.2.4 |
Verpflichtung zur Prävention
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 |
| Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bereits vorbeugend geeignete Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung und andere diskriminierende Handlungen am Arbeitsplatz zu ergreifen und die Ursache zu beseitigen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /52 |
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