Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.2 Verpflichtung der Führungsebene
2.2.4 Verpflichtung zur Prävention

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010
Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber allen Beschäftigten, bereits im Vorfeld Diskriminierung und sexueller Belästigung durch klare Strukturen, transparenten Informationsaustausch und sinnvolle, klare Aufgabenverteilung zu begegnen.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /109
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