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| 2.2 | Verpflichtung der Führungsebene |
| 2.2.4 |
Verpflichtung zur Prävention
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 |
| Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber allen Beschäftigten, bereits im Vorfeld Diskriminierung und sexueller Belästigung durch klare Strukturen, transparenten Informationsaustausch und sinnvolle, klare Aufgabenverteilung zu begegnen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /109 |
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