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Alle Rechte vorbehalten
| 2.3 | Verpflichtung zur Prävention seitens der Beschäftigten |
| 2.3.1 |
Integrität und Selbstachtung aller wahren
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1995 |
| Alle Beschäftigten haben durch ihr Verhalten dazu beizutragen, dass die persönliche Integrität und die Selbstachtung aller Beschäftigten respektiert wird. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /25 |
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