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Alle Rechte vorbehalten
| 2.3 | Verpflichtung zur Prävention seitens der Beschäftigten |
| 2.3.1 |
Integrität und Selbstachtung aller wahren
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2001 |
| Verhaltensweisen, die geeignet sind, andere zu verletzten bzw. in ihrem Ansehen herabzusetzen, sind zu unterlassen. Die Persönlichkeit eines sowie einer jeden ist zu respektieren, zu schützen und zu fördern. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /113 |
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