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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.3 Verpflichtung zur Prävention seitens der Beschäftigten
2.3.1 Integrität und Selbstachtung aller wahren

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2001
Verhaltensweisen, die geeignet sind, andere zu verletzten bzw. in ihrem Ansehen herabzusetzen, sind zu unterlassen. Die Persönlichkeit eines sowie einer jeden ist zu respektieren, zu schützen und zu fördern.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /113
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