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Alle Rechte vorbehalten
| 2.3 | Verpflichtung zur Prävention seitens der Beschäftigten |
| 2.3.2 |
Gegen sexuelle Belästigung eintreten
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1995 |
| Alle Beschäftigten (insbesondere Vorgesetzte) sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass es zu keiner sexuellen Belästigung kommt und dass sexueller Belästigung konsequent entgegengetreten wird. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /25 |
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