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Alle Rechte vorbehalten
| 2.3 | Verpflichtung zur Prävention seitens der Beschäftigten |
| 2.3.2 |
Gegen sexuelle Belästigung eintreten
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 |
| Personen, die sexuelle Belästigung beobachten und nicht handeln, werden zu Mittätern_innen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /131 |
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