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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.3 Verpflichtung zur Prävention seitens der Beschäftigten
2.3.3 Gutes Arbeitsklima fördern durch respektvolles Miteinander

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003
Jede/r Beschäftigte hat die Pflicht, zu einem guten Arbeitsklima beizutragen, die Persönlichkeit jedes/r Kollegen/in (auch externer Mitarbeiter/innen) zu respektieren und sämtliche Verhaltensweisen zu unterlassen, die Kollegen/innen belästigen, herabwürdigen oder diskriminieren.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /59
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