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| 2.3 | Verpflichtung zur Prävention seitens der Beschäftigten |
| 2.3.3 |
Gutes Arbeitsklima fördern durch respektvolles Miteinander
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003 |
| Jede/r Beschäftigte hat die Pflicht, zu einem guten Arbeitsklima beizutragen, die Persönlichkeit jedes/r Kollegen/in (auch externer Mitarbeiter/innen) zu respektieren und sämtliche Verhaltensweisen zu unterlassen, die Kollegen/innen belästigen, herabwürdigen oder diskriminieren. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /59 |
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