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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.3 Verpflichtung zur Prävention seitens der Beschäftigten
2.3.3 Gutes Arbeitsklima fördern durch respektvolles Miteinander

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2000
Alle Beschäftigten des Unternehmens sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme umfasst ein kollegiales und von gegenseitigem Respekt getragenes Verhalten.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /11
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