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Alle Rechte vorbehalten
| 2.3 | Verpflichtung zur Prävention seitens der Beschäftigten |
| 2.3.3 |
Gutes Arbeitsklima fördern durch respektvolles Miteinander
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2000 |
| Alle Beschäftigten des Unternehmens sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme umfasst ein kollegiales und von gegenseitigem Respekt getragenes Verhalten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /11 |
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