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| 2.3 | Verpflichtung zur Prävention seitens der Beschäftigten |
| 2.3.3 |
Gutes Arbeitsklima fördern durch respektvolles Miteinander
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2003 |
| Jede/r Beschäftigte ist verpflichtet, zur Erhaltung des Arbeitsfriedens und eines gewaltfreien, partnerschaftlichen Arbeitsklimas beizutragen und die Persönlichkeit und Würde des Einzelnen zu respektieren. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /60 |
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