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Alle Rechte vorbehalten
| 2.3 | Verpflichtung zur Prävention seitens der Beschäftigten |
| 2.3.5 |
Konflikte lösen, vermittelnd agieren
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2001 |
| Anlässe für Konflikte am Arbeitsplatz sind direkt zwischen den Beteiligten anzusprechen. Mögliche Wege zur Lösung von Konflikten sind gemeinsam zu suchen und zu beschreiten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /113 |
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