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| 2.3 | Verpflichtung zur Prävention seitens der Beschäftigten |
| 2.3.5 |
Konflikte lösen, vermittelnd agieren
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 |
| Es ist sowohl im Interesse des Unternehmens als auch der Beschäftigten, mit Konflikten lösungsorientiert umzugehen, Einfühlungsvermögen für die Situation der Betroffenen zu zeigen sowie die Bereitschaft, vermittelnd und konfliktlösend zu agieren. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /52 |
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