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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.3 Verpflichtung zur Prävention seitens der Beschäftigten
2.3.5 Konflikte lösen, vermittelnd agieren

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002
Es ist sowohl im Interesse des Unternehmens als auch der Beschäftigten, mit Konflikten lösungsorientiert umzugehen, Einfühlungsvermögen für die Situation der Betroffenen zu zeigen sowie die Bereitschaft, vermittelnd und konfliktlösend zu agieren.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /52
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