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Alle Rechte vorbehalten
| 2.3 | Verpflichtung zur Prävention seitens der Beschäftigten |
| 2.3.6 |
Zum guten Betriebsklima und zum Arbeitsfrieden beitragen
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 |
| Alle Beschäftigten werden aufgefordert, Verhaltensweisen zu unterlassen, die als Belästigung oder Beleidigung empfunden werden. Alle Beschäftigten - insbesondere mit Leitungsaufgaben Betraute - haben durch ihr Verhalten und Handeln zum partnerschaftlichen Umgang am Arbeitsplatz beizutragen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /156 |
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