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| 2.3 | Verpflichtung zur Prävention seitens der Beschäftigten |
| 2.3.6 |
Zum guten Betriebsklima und zum Arbeitsfrieden beitragen
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 |
| Entsprechend dieser DV ist jeder Beschäftigte verpflichtet, zur Einhaltung des Arbeitsfriedens und eines guten Betriebsklimas beizutragen. Hierzu gehört vor allem, die Persönlichkeit aller Mitarbeiter_innen zu respektieren sowie die Arbeit anderer zu unterstützten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /109 |
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