Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.3 Verpflichtung zur Prävention seitens der Beschäftigten
2.3.6 Zum guten Betriebsklima und zum Arbeitsfrieden beitragen

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010
Entsprechend dieser DV ist jeder Beschäftigte verpflichtet, zur Einhaltung des Arbeitsfriedens und eines guten Betriebsklimas beizutragen. Hierzu gehört vor allem, die Persönlichkeit aller Mitarbeiter_innen zu respektieren sowie die Arbeit anderer zu unterstützten.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /109
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